Eigentumsgarantie – nur noch eine Worthülse?

16.08.2012

Welchen Schutz bietet die Bundesverfassung?

 

Geschätzte Verbandsmitglieder!

 

Verfassungsgrundsätze haben es in der Schweiz schwer, in letzter Zeit sogar sehr schwer! Vor allem dann, wenn es um das Grundeigentum geht. Die Grund-, Haus- und Wohneigentümer müssen deshalb zusammenstehen, damit die Situation in der Schweiz nicht noch unerfreulicher wird!

 

„Der Bund fördert den … Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient,…“ ist in der Bundesverfassung (Art.108) festgehalten, wird aber leider nicht umgesetzt, wie die beiden Abstimmungen in diesem Jahr über das Bausparen zeigen. Dabei ist nicht in Abrede zu stellen, dass zwei Abstimmungen kurz nacheinander mit ähnlicher Zielsetzung das Verständnis in der Bevölkerung nicht erhöht haben. Dazu kommt, dass wir uns damit für künftige – und nicht die aktuellen – Wohneigentümer eingesetzt haben.

Aber selbst die als Grundrecht klassierte „Eigentumsgarantie“ (Art. 26), die festhält, „dass Eigentum gewährleistet ist“, und dass „Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, voll entschädigt werden“, verkommt leider immer mehr zu einer Worthülse, wenn die Beschlüsse in Bundesbern analysiert werden.

Früher wurden in Volksinitiativen extreme Forderungen gestellt, damit in einem sogenannten Gegenvorschlag des Parlaments eine akzeptable Lösung beschlossen wurde, welche den Rückzug der Initiative ermöglichte. Heute wird aber der umgekehrte Weg gewählt. Der Gegenvorschlag zur Landschaftsschutz-Initiative geht nun aber deutlich über die Forderung in der extremen Initiative hinaus. Da fällt es leicht, die Initiative zugunsten eines weitergehenden Gegenvorschlags zurückzuziehen.

Ähnlich sieht es aus bei der Revision des Raumplanungsgesetzes, welche die Mehrwertabschöpfung zwingend vorschreibt und auch eine Überbauungspflicht einführen will, ansonsten dem Gemeinwesen das Enteignungsrecht eingeräumt würde. Achtsamkeit ist deshalb auch bei der Totalrevision des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes angebracht, enthält doch die Vernehmlassungsvorlage ähnliche Tendenzen! Zu erwähnen ist auch die Zweitwohnungsinitiative, welche von Volk und Ständen gutgeheissen wurde, obwohl der Begriff «Zweitwohnung» nicht klar ist. Ich könnte an dieser Stelle weitere Beispiele erwähnen, welche beweisen, dass die durch die Bundesverfassung garantierte Eigentumsgarantie immer mehr ausgehöhlt wird, und dies in einem Land mit klaren bürgerlichen Mehrheiten! Es ist deshalb eine wichtige und herausfordernde Aufgabe für die Hauseigentümer-Organisationen auf allen Ebenen, sich einzusetzen, damit die garantierte Eigentumsgarantie nicht zur leeren Worthülse wird. Eine erste Aufgabe ist es, der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ am 23. September 2012 zum Durchbruch zu verhelfen. Damit soll den Hauseigentümern im AHV-Alter die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, einmalig den Systemwechsel zu wählen, also auf Eigenmietwert und den Grossteil der Abzüge zu verzichten. Weitere Informationen erhalten Sie in den kommenden Ausgaben der Verbandszeitschriften des HEV Schweiz und des HEV Kanton St.Gallen.

 

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung!

 

Karl Güntzel