Grundeigentum gegen Naturgefahren schützen
Der Weesner Gemeindepräsident Mario Fedi erläutert anhand der Hochwasserkatastrophe in Weesen die Notwendigkeit der Umsetzung des Objektschutzes. V.l.n.r. Dieter Wepf, Mario Fedi, Renato Resegatti und Christoph Bernet.
Die Auswirkungen von Naturgefahren auf das Grundeigentum war Thema an der 12. Immobilien-Vision Ostschweiz des HEV-Kanton St.Gallen und Svit-Immobilienwirtschaft Ostschweiz. Der Kanton St.Gallen hat für 1,5 Mio. Franken Naturgefahrenkarten erstellt, welche 2012 flächendeckend abgeschlossen sind und auf Parzellenschärfe unter www.geoportal.ch jederzeit und von jedermann abrufbar sind. Wie Dr. Hubert Meusburger als Leiter Naturgefahren und Talsperren im Tiefbauamt des Kantons St.Gallen ausführte, hat sich die Schadenzunahme und das Schadenpotential in den letzten Jahren stark entwickelt und allein im Jahr 2005 waren schweizweit Schäden von 9 Mrd. Franken zu decken. Die Naturgefahrenkarten geben Auskunft über Hochwasser, Lawinen oder Rutschungen, nicht aber über Erdbebengefahren. Der jährliche Schaden durch Hochwasser beträgt durchschnittlich 400 Mio. Franken und 3-4 Todesopfer, bei Lawinen 40. Mio. Franken und 20 Menschenleben. Mit der Gefahrenkarte wird gegen die Halbwertszeit des Vergessens entgegengewirkt. Die Gefahrenkarte sind in rote, blaue und gelbe Gefahrenzonen eingeteilt, wo entweder gar nicht mehr oder nur unter strengen Auflagen und Massnahmen gebaut werden darf.
Hochwasser Weesen entsprach Gefahrenkarte
In einer Diskussionsrunde führte Gemeindepräsident Mario Fedi aus, dass das Hochwasser im 2005 der Gefahrenkarte entsprochen hatte. Nach den verheerenden Überschwemmungen im 1999 wurde der Flybach für ein 100jähriges Hochwasser verbaut, doch das 300jährige Hochwasser überschwemmte die ganze Gemeinde. Fedi lobte das kulante Verhalten der Gebäudeversicherungsanstalt, bedauerte aber, dass keine Rechtsmittel vorhanden seien, flächendeckende Schutzmassnahmen durchzusetzen.
Objektschutz muss nicht teuer sein
Laut Christoph Bernet, Fachanwalt Bau und Immobilienrecht, fehlt im Kanton St.Gallen die Rechtsgrundlage für Bauverbote bei Zonen. Die Baugesetzrevision soll einen projekt- und objektbezogenen Gesetzesartikel erhalten. Renato Resegatti als Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt empfahl, die objektbezogenen Massnahmen zum Schutz vor Naturgewalten unbedingt umzusetzen. Sie seien meist nicht teuer und mit kleinen Eingriffen durchzusetzen. Zudem setzte die GVA entsprechende Anreize. Weiter betonte er, dass Eigentümer, welche entsprechende Anordnungen verwehren, im Schadenfall mit Leistungskürzungen rechnen müssen.
Erdbebengefahren unterschätzt
Dr. Dieter Wepf als Experte für Erdbebeningenieurwesen betonte, dass die Erdbebengefahr unterschätzt wird. In der Schweiz sind 90 % der Häuser noch nicht auf die Erdbebensicherheit erfasst worden. Erdbebensicherheit kann bei Neubauten mit Mehrinvestitionen von 1 bis 3 Prozent erzielt werden. Auf eidgenössischer Ebene sind Vorstösse für eine eidgenössische Erdbebenversicherung überwiesen worden.
Erkannte Gefahren nicht ignorieren
„Erkannte Gefahren sind halbe Gefahren“ führte Karlpeter Trunz als Präsident des HEV Kanton St.Gallen aus, allerdings nur, wenn auch entsprechender Objektschutz betrieben wird. Er rief die Hauseigentümer auf, sich solidarisch zu zeigen und entsprechende Massnahmen umzusetzen. Hier gelte es, mit gesundem Menschenverstand Aufwand und Ertrag abzuschätzen.

