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Abstimmung zum Klimaschutzgesetz vom 18. Juni

25.05.2023

Der HEV Schweiz hat die Nein-Parole für die nationale Abstimmung zum Klimaschutzgesetz vom 18. Juni gefasst. Dies bewegt nun die Gemüter. Dabei ist es eine grundlegende Aufgabe eines Verbands, die Vor- und Nachteile einer Abstimmungsvorlage darzulegen. Denn Demokratie verdient ein Ringen um Ideen um Lösungen.

Der Kantonalverband hat nach einer intensiven und breit geführten Diskussion in Geschäftsleitung und Vorstand die Nein-Parole beschlossen, weil aus unserer Sicht die Nachteile dieses Gesetzes die Vorteile überwiegen. An der Diskussion beteiligten sich Vertreter aller Sektionen und aller bürgerlichen Parteien. Der Klimaschutz ist im HEV unbestritten.

Was hat uns letztendlich zur Nein-Parole bewogen? Dies waren die Überlegungen:

  • Vorteilen von Beiträgen aus dem neuen Subventionstopf, welche beim fossilen Heizungsersatz zum Tragen kommen, stehen Nachteile der Finanzierung, letztlich über höhere Steuern gegenüber.
  • Setzt als Folge der Subventionen und Lieferkettenproblemen bei Anlagen zur alternativen Energieerzeugung eine zu erwartende Preistreiberei ein, so werden die versprochenen Vorteile nicht erreicht und zu erheblichen Kostensteigerungen für Hauseigentümer und Mieter führen.
  • Das Gesetz setzt sodann Ziele, deren Erreichung letztlich wohl nur mit Verboten von Energieträgern und Technologien möglich sein wird.
  • Auf die auf uns zukommende Energiemangellage und die Energiebeschaffung finden sich im Gesetz keine Lösungen. Das Problem des Energiemangels, welche für Hauseigentümer und die Volkswirtschaft sehr einschneidend ist, wird sich verschärfen.
  • Schliesslich ist für den HEV des Kantons St.Gallen auch nicht ersichtlich, ob das fortschrittliche kantonale Energiegesetz, zu dessen Entstehen der HEV im Kantonsrat massgeblich und konstruktiv beigetragen hat, so beibehalten werden kann. Der HEV hatte sich insbesondere für eine sozialverträgliche Härtefalllösung bei der Heiz- und Haussanierung von älteren und jüngeren Hauseigentümern in finanziell engen Verhältnissen eingesetzt. Diese Bemühungen werden mit dem eidgenössischen Erlass in Frage gestellt oder gar zunichte gemacht, ohne dass eine befriedigende andere Lösung geschaffen wurde.

Aus Sicht des Kantonalverbands überwiegen damit in sorgfältige Abwägung die Nachteile. Der radikale Absenkungspfad mit Technologieverboten hat im Übrigen auch die Bundeshausredaktion der NZZ vor zwei Tagen zu einem sehr kritischen Artikel gegen das Gesetz bewogen (Link zu Artikel: www.nzz.ch/meinung/die-klima-kommunisten-haben-laengst-uebernommen-ld.1737542).

Dass einzelne Sektionen gegenüber dem nationalen Verband abweichende Parolen gefasst haben, zeigt einzig, dass die Diskussion im HEV lebhaft geführt wird, wie sich das in einer Demokratie gehört.

Wir setzen uns seit Jahrzehnten nach bestem Wissen und Gewissen überparteilich für unsere über 31'000 kantonalen Mitglieder ein.

Walter Locher, Präsident