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Ständeratsersatzwahl: Bürgerlich wählen!

09.02.2023

Mit einem fragwürdigen Schachzug hat der abgetretene Ständerat Paul Rechtsteiner noch vor dem grossen Wahlmarathon im Oktober den Versuch unternommen, die zweite St.Galler Standesstimme in Bern auch in Zukunft dem linken Lager zu sichern. Für die Haus- und Grundeigentümer ist diese Wahl sehr wichtig. Wer für unseren Kanton im Ständerat sitzt, bestimmt sehr massgeblich, ob die drängenden aktuellen Probleme mit mehr Eigenverantwortung und Augenmass oder mit mehr Bevormundung und Staatseingriffen gelöst werden sollen.

Der Energiemangellage sind wir in diesem Winter knapp entgangen. Die Stauseen sind voll, die Gastanks gefüllt. Eine intelligente, nicht mit Technologieverboten und Vorschriften belastete Energiepolitik tut not. Sie braucht Lösungen, die sich an der Eigenverantwortung orientieren und den Energiebedarf der Schweiz nicht nach dem Prinzip «Hoffnung», sondern mit Realitätssinn lösen – ohne technologische Scheuklappen.

Abseits von diesen Herausforderungen geht in der öffentlichen Aufmerksamkeit gerne vergessen, dass eigentumsfeindliche Kreise in den Eidgenössischen Räten laufend versuchen, das Mietrecht verstärkt ideologisch umzubauen. Die Energieprobleme bieten dabei einen bequemen Vorwand. So hat der Mieterverband im Herbst durch seine Vertreter in National- und Ständerat mehrere Vorstösse eingereicht, die darauf abzielen, die Parteivereinbarungen im Mietrecht zu unterlaufen. Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen die Erhöhung der Heizkosten sollten Zahlungsfristen für Nebenkosten bei Verzug der Mieterin oder des Mieters gestreckt werden oder Renditen auf Mieteinnahmen bei Wohnimmobilien periodisch überprüft werden können, also ein staatliches Mietzinsdiktat eingeführt werden. Weiter wurde auch der Versuch unternommen, mietrechtliche Überwälzungssätze «den realen Werten anzupassen». Der Vizepräsident des Mieterverbandes verlangte eine Änderung des Mietrechts, um die Möglichkeit zur Überwälzung der Kosten bei umfassenden Überholungen von Mietbauten einzuschränken. Bemühungen auf bürgerlicher Seite, die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit von energetischen Sanierungsmassnahmen durchzusetzen und das Steuerrecht entsprechend anzupassen und so sicherzustellen, dass die entsprechenden Investitionen nicht auch noch eine Erhöhung des Eigenmietwertes der betreffenden Liegenschaft bewirken, werden dagegen laufend torpediert oder auf die lange Bank geschoben. Das Ärgernis des Eigenmietwertes bleibt derweil vorerst weiter bestehen. Diese Entwicklungen zeigen, dass eigentumsfeindliche Parlamentarier dem Staat zur Finanzierung seiner Ausgabenmaschinerie stets mehr und mehr Mittel zuschanzen wollen. Diesem Ausbau ist Einhalt zu gebieten.

Auch in der Verkehrspolitik sind die Weichen so zu stellen, dass in den Städten und Dörfern die Erreichbarkeit – und damit der Wert der Liegenschaften – nicht immer mehr unter dem neu vorgebrachten Vorwand des Lärmschutzes eingeschränkt wird. Derzeit rufen gewisse Bundes- und Kantonspolitiker stets lauter nach generellem Tempo 30: Ziel ist die Verdorfung der Schweiz noch weiter voranzutreiben. Der HEV befürwortet gezielte Tempo-30-Zonen in Wohnquartieren, aber er lehnt deren Übertragung auf verkehrssorientierte Strassen ab. Entsprechende politische Vorstösse sind in Vorbereitung. Im St.Galler Kantonsparlament wurden bereits neue Vorstösse eingereicht, das Tempo auf Autobahnen auf 100 km/h zu beschränken; dies unter dem Deckmantel der Energiemangellage. Auch hier werden bürgerliche National- und Ständerate gefordert sein. Mobilität und Erreichbarkeit sind für alle, speziell aber auch für Haus- und Grundeigentümer, zentral.

Eine Stärkung der Eigenverantwortung statt wohlmeinender Bevormundung von allen Seiten muss angestrebt werden. Die Verringerung der finanziellen und bürokratischen Last für Privathaushalte und Unternehmen ist unumgänglich. Selbiges gilt für die Stärkung der Garantie individueller Freiräume, die es dem Einzelnen erst ermöglichen, seine wichtige Rolle für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat wahrzunehmen. Auch ein Abbau der Verschuldung und eine Reduktion der Steuerlast sind wichtige Ziele zur Erhaltung unseres Wohlstandes.

Immer neue Angriffe auf das Haus- und Grundeigentum und das süsse Gift, vermeintlich jedes Problem mit staatlicher Hilfe lösen zu wollen, sind zu bekämpfen. Das gelingt uns nur, indem wir Persönlichkeiten nach Bern schicken, die den Wert der Eigenverantwortung kennen und die um die besonderen Probleme des Hausund Grundeigentums wissen. Wir brauchen Politikerinnen und Politiker, die das Eigentum vor neuen Abgaben, Steuern und Regulierungen bewahren.

Bürgerliche, freiheitliche und eigenverantwortliche Ansätze sind das Gebot der Stunde!

Der HEV Kanton St.Gallen empfiehlt seinen Mitgliedern unbedingt bürgerlich zu wählen. Es wird nötiger denn je, denjenigen Kräften in Bern entschlossen Einhalt zu gebieten, welche die Eigentumsfreiheit immer stärker bedrohen und den Staat immer weiter ausbauen wollen.

Leisten wir einen Beitrag zur Stärkung des Eigentums. Wir haben deshalb den beiden bürgerlichen Kandidatinnen für die Ersatzwahl im Ständerat, Esther Friedli und Susanne Vincenz-Stauffacher, in diesem Heft auf den Zahn gefühlt und ihnen Gelegenheit gegeben, unseren Mitgliedern ihre Vorstellungen zu präsentieren.

P.S.
In der Stadt St.Gallen stimmt das Stimmvolk am 12. März 2023 darüber ab, ob ein rigider Baumschutz über das gesamte Stadtgebiet gezogen werden soll. Nicht nur Wohnzonen, sondern auch alle Industrie- und Gewerbegebiete würden davon betroffen sein. Wie die Baumschützer von Stadtverwaltung und Naturschutzverbänden bereits heute Haus- und Grundeigentümer knechten, lesen Sie im Interview mit Christoph Solenthaler in der Heftmitte. Er nennt erschütternde Beispiele und zeigt auf, wieso diese unnötige Regulierung abgewendet werden muss. Wir sind also auch auf kommunaler Ebene gefordert.