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Grünabfuhr in Basel ist teurer

09.12.2009 Andreas Zappalà, Geschäftsführer HEV Basel-Stadt

Wie einer Medienmitteilung kürzlich entnommen werden konnte, wurden die Gebühren für die Grünabfuhr stillschweigend erhöht. Das Amt für Umwelt und Energie bestätigte die Erhöhung und begründete diese u.a. mit dem Umweltschutzgesetz, wonach die Verursacher ihre verursachten Kosten berappen müssen.

Die Hauptbelasteten dieser Gebühren sind hauptsächlich die Hauseigentümer. Sie unterhalten ihre Gartenflächen und Parkanlagen. Sie pflegen ihre Bäume, die sie – beiläufig erwähnt – nicht fällen dürfen, da ihnen das Baumschutzgesetz dies verbietet. Mit dem Erhalt und der Pflege dieser Garten – und Grünflächen tragen sie aber wesentlich zur Attraktivität der Stadt bei und erfüllen zudem ein Anliegen, welches der Kanton in seinem Richtplan und der nun diskutierten Zonenpläne formuliert hat: Der Erhalt von Freiflächen ist ein wesentlicher Bestandteil der kantonalen Raumplanung. Es tönt nun wie ein Hohn, wenn eine kantonale Amtsstelle argumentiert, die Gebühren für die Grünabfuhr soll von jenen finanziert werden, die Grünabfall produzieren und somit die Umwelt belasten. Dieser Argumentation ist klar entgegenzuhalten, dass der Hauseigentümer einen wesentlichen Beitrag an die Umwelt leistet, wenn er seinen Garten als Grünfläche belässt und seine Bäume schützt und pflegt. Leider kann er dies nicht tun, ohne dass Grünabfall entsteht. Sollte der Kanton den Nachteil des Entstehens von Grünabfall gewichtiger bewerten als den Beitrag zur Umwelt, so müsste er schleunigst seine Raumplanungspolitik überdenken und insbesondere auch die Bauvorschriften überarbeiten und das Baumschutzgesetz abschaffen. Denn es kann wohl kaum sein, dass der Kanton die Hauseigentümer im Rahmen des Umweltschutzgedankens zum Erhalt von Grünflächen und zum Schutz des Baumbestandes anhält und sie dann mit einer Gebührenerhöhung für den Grünabfall „büsst“, wenn sie diesem Anliegen nachkommen.

 

Die Gemeinde Riehen hat diesen Aspekt erkannt und Förderungsmassnahmen auch in diesem Bereich ergriffen. Die Gebühren für die umweltbelastendere Entsorgung des Haushaltskehrichts wurden erhöht. Im Gegenzug wurde eine kostenlose Grünabfuhr eingeführt. Diese Grünabfuhr umfasst sämtliche organischen Abfälle, die wöchentlich eingesammelt und zu Biogas weiterverarbeitet werden. Der Kanton wäre vielleicht gut beraten, einmal zu schauen, was in seinen beiden Landgemeinden in Sachen Förderung von Umweltschutz passiert und anstelle der Wahl des einfacheren Weges, nämlich von Gebührenerhöhungen, innovativ tätig zu sein.

 

Die vorbildliche Arbeit, die der Kanton bei der Förderung von Energiesparmassnahmen leistet, soll nicht gemindert werden. Man muss sich aber auch darüber bewusst sein, dass alle Gebäudesanierungsprogramme nichts wert sind, wenn die Hauseigentümer nicht bereitwillig mitmachen und insbesondere nicht auch finanzielle Aufwendungen auf sich nehmen. Mit der Argumentation des AUE zur Gebührenerhöhung bei der Grünabfuhr werden viele in den Energiebereich investierende Hauseigentümer vor den Kopf gestossen.